Schwerpunkte im Bachelorabschnitt
Das Schwerpunktbereichsstudium bietet Ihnen eine frühzeitige fachliche Spezialisierung und Profilschärfung. Passend zur Ausrichtung des Bachelor-Abschnitts des Kombinationsstudiengangs Unternehmensjurist/in (LL.B./Staatsexamen) können Sie Ihr Wissen in einem von zehn Wahlbereichen im Besonderen Teil des Wirtschaftsrechts vertiefen. Den Schwerpunkt legen Sie eigenständig im Portal2 fest – diese Wahl ist bindend, schauen Sie sich daher vorher um, welcher Schwerpunkt am besten für Sie passt. Innerhalb dieses Schwerpunkts schreiben Sie im Regelfall auch Ihre Bachelorarbeit und legen Ihre mündliche Prüfung ab. Alle Infos zum Schwerpunktstudium finden Sie auch hier zusammengefasst.
Durch das Schwerpunktbereichsstudium absolvieren Sie zugleich die Universitätsprüfung, die Teil der Ersten juristischen Staatsprüfung ist. Der Schwerpunkbereich besteht aus dem Allgemeinen Teil des Wirtschaftsrechts (sog. Wirtschaftsrecht AT) und dem Besonderen Teil des Wirtschaftsrechts (sog. Wirtschaftsrecht BT).
Folgende Schwerpunkte stehen zur Wahl:
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Insolvenz und Sanierung
- Versicherungsrecht
- Geistiges Eigentum, Medien- und Lauterkeitsrecht
- Medizin- und Gesundheitsrecht
- Steuerrecht
- Kartellrecht
FAQs zum Schwerpunktstudium
Welche Prüfungsleistungen muss ich im Schwerpunkt erbringen?
- Klausur Wirtschaftsrecht AT (im Januar oder Juli). Umfang 240 Minuten. Themenfelder im Januar: Kreditsicherungsrecht, Handelsrecht, Ökonomische Analyse. Themenfelder im Juli: Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Ökonomische Analyse.
- Mündliche Prüfung im Besonderen Teil, also dem gewählten Schwerpunkt. 15 Minuten.
- Bachelorarbeit: im gewählten Schwerpunkt oder im Allgemeinen Teil des Wirtschaftsrechts. Schriftliche wissenschaftliche Arbeit über 4 Wochen plus mündliches Referat im Rahmen eines Seminars. Zeitpunkt: individuell von einzelnen Lehrstühlen festgelegt und an ein Seminar gekoppelt. Informationen werden über die Webseiten der Lehrstühle bekannt gegeben.
Wie lege ich meinen Schwerpunkt fest?
Der Schwerpunkt wird im Portal durch die “Festlegung des Wahlbereichs” getätigt. Dies können Sie jederzeit vornehmen, die Wahl ist jedoch verbindlich und kann nicht mehr geändert werden. Die Festlegung des Wahlbereichs muss vor der mündlichen Prüfung und der Bachelorarbeit erfolgen.
Hier eine detaillierte Anleitung zur Festlegung im Portal:
1. Loggen Sie sich mit Ihrer Rechenzentrumskennung im Studierendenportal der Universität Mannheim ein (http://portal.uni-mannheim.de).
2. Unter „Mein Studium“ finden Sie den Menüpunkt „Studienplaner mit Modulplan“.
3. Hier wählen Sie „Bachelor Unternehmensjurist“:
4. Sofern Sie hier nicht ohnehin die Strukturansicht benutzen, klicken Sie auf Prüfungsordnungsstruktur anzeigen. (Wenn Sie bereits die Strukturansicht nutzen, gibt es diesen Button nicht, stattdessen sehen Sie dann den Button „Modulplan anzeigen“).
5. Für eine bessere Übersicht bei der Prüfungsanmeldung wird empfohlen, die Anzeige der Veranstaltungen zu unterdrücken, indem Sie den Veranstaltungsast einklappen. Klicken Sie dazu auf den Pfeil bei 9000 – Abschluss Veranstaltungsast:
6. Im aufgeklappten Prüfungsast (!): 9000-82-136-0-H-2014-K: Bachelor Unternehmensjurist wie folgt vorgehen:
7. Das Modul „Wirtschaftsrecht“ aufklappen.
8. Dann suchen Sie nach dem Wahlbereich, den Sie festlegen möchten
9. Es findet sich dort die „Festlegung Wahlbereich“ . Neben dieser in der Spalte Aktionen den Button „anmelden“ klicken.
10. Sie werden zu einer Seite mit weiteren Informationen und rechtlichen Hinweisen weitergeleitet. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und klicken Sie dann auf „Ich akzeptiere“ und „Weiter“.
11. Durch einen Klick auf den Button „anmelden“, legen Sie den Wahlbereich fest. Nach erfolgter Anmeldung sehen Sie dann den Status zugelassen.
Wann gilt der Schwerpunkt als bestanden?
Der nach der SPUMA (Ihre Prüfungsordnung) gewichtete Durchschnitt der drei SPB-Prüfungsleistungen muss mindestens die Endnote „ausreichend“ (4,0 Punkte) erreichen. Hierbei muss die Bachelor-/Seminararbeit bestanden werden. Hierbei muss die Bachelor-/Seminararbeit bestanden werden. Daher ist es auch möglich, den Schwerpunkt zu bestehen, ohne die Klausur Wirtschaftsrecht AT zu bestehen.
Bekomme ich ein Schwerpunktzeugnis?
Sie können ein Schwerpunktzeugnis über dieses Formular beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Wiederholung von Prüfungsleistungen im Schwerpunkt nach einem Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr möglich ist.