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Schwerpunkte im Bachelor­abschnitt

Das Schwerpunkt­bereichs­studium bietet Ihnen eine frühzeitige fach­liche Spezialisierung und Profilschärfung. Passend zur Ausrichtung des Bachelor-Abschnitts des Kombinations­studien­gangs Unter­nehmens­jurist/in (LL.B./Staats­examen) können Sie Ihr Wissen in einem von zehn Wahl­bereichen im Besonderen Teil des Wirtschafts­rechts vertiefen.  Den Schwerpunkt legen Sie eigenständig im Portal2 fest – diese Wahl ist bindend, schauen Sie sich daher vorher um, welcher Schwerpunkt am besten für Sie passt. Innerhalb dieses Schwerpunkts schreiben Sie im Regelfall auch Ihre Bachelor­arbeit und legen Ihre mündliche Prüfung ab. Alle Infos zum Schwerpunktstudium finden Sie auch hier zusammengefasst. 

Durch das Schwerpunkt­bereichs­studium absolvieren Sie zugleich die Universitäts­prüfung, die Teil der Ersten juristischen Staats­prüfung ist. Der Schwerpunk­bereich besteht aus dem Allgemeinen Teil des Wirtschafts­rechts (sog. Wirtschafts­recht AT) und dem Besonderen Teil des Wirtschafts­rechts (sog. Wirtschafts­recht BT).

Folgende Schwerpunkte stehen zur Wahl:

  • Internationales Wirtschafts­recht
  • Bank- und Kapital­markt­recht
  • Gesellschafts­recht
  • Kollektives Arbeits­recht
  • Insolvenz und Sanierung
  • Versicherungs­recht
  • Geistiges Eigentum, Medien- und Lauterkeits­recht
  • Medizin- und Gesundheits­recht
  • Steuerrecht
  • Kartellrecht

FAQs zum Schwerpunktstudium

  • Welche Prüfungs­leistungen muss ich im Schwerpunkt erbringen?

    • Klausur Wirtschafts­recht AT (im Januar oder Juli). Umfang 240 Minuten. Themenfelder im Januar: Kreditsicherungs­recht, Handels­recht, Ökonomische Analyse. Themenfelder im Juli: Gesellschafts­recht, Arbeits­recht, Ökonomische Analyse.
    • Mündliche Prüfung im Besonderen Teil, also dem gewählten Schwerpunkt. 15 Minuten.
    • Bachelor­arbeit: im gewählten Schwerpunkt oder im Allgemeinen Teil des Wirtschafts­rechts. Schriftliche wissenschaft­liche Arbeit über 4 Wochen plus mündliches Referat im Rahmen eines Seminars. Zeitpunkt: individuell von einzelnen Lehr­stühlen festgelegt und an ein Seminar gekoppelt. Informationen werden über die Webseiten der Lehr­stühle bekannt gegeben.
  • Wie lege ich meinen Schwerpunkt fest?

    Der Schwerpunkt wird im Portal durch die “Festlegung des Wahl­bereichs” getätigt. Dies können Sie jederzeit vornehmen, die Wahl ist jedoch verbindlich und kann nicht mehr geändert werden. Die Festlegung des Wahl­bereichs muss vor der mündlichen Prüfung und der Bachelor­arbeit erfolgen. 

    Hier eine detaillierte Anleitung zur Festlegung im Portal:

    1. Loggen Sie sich mit Ihrer Rechenzentrumskennung im Studierenden­portal der Universität Mannheim ein (http://portal.uni-mannheim.de).

    2. Unter „Mein Studium“ finden Sie den Menüpunkt „Studien­planer mit Modulplan“.

    3. Hier wählen Sie „Bachelor Unter­nehmens­jurist“:

    4. Sofern Sie hier nicht ohnehin die Strukturansicht benutzen, klicken Sie auf Prüfungs­ordnungs­struktur anzeigen. (Wenn Sie bereits die Strukturansicht nutzen, gibt es diesen Button nicht, stattdessen sehen Sie dann den Button „Modulplan anzeigen“).

    5. Für eine bessere Über­sicht bei der Prüfungs­anmeldung wird empfohlen, die Anzeige der Veranstaltungen zu unter­drücken, indem Sie den Veranstaltungs­ast einklappen. Klicken Sie dazu auf den Pfeil bei 9000 – Abschluss Veranstaltungs­ast:

    6. Im aufgeklappten Prüfungs­ast (!): 9000-82-136-0-H-2014-K: Bachelor Unter­nehmens­jurist wie folgt vorgehen:

    7. Das Modul „Wirtschafts­recht“ aufklappen.

    8. Dann suchen Sie nach dem Wahl­bereich, den Sie festlegen möchten

    9. Es findet sich dort die „Festlegung Wahl­bereich“ . Neben dieser in der Spalte Aktionen den Button „anmelden“ klicken.

    10. Sie werden zu einer Seite mit weiteren Informationen und rechtlichen Hinweisen weitergeleitet. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und klicken Sie dann auf „Ich akzeptiere“ und „Weiter“.

    11. Durch einen Klick auf den Button „anmelden“, legen Sie den Wahl­bereich fest. Nach erfolgter Anmeldung sehen Sie dann den Status zugelassen.

  • Wann gilt der Schwerpunkt als bestanden?

    Der nach der SPUMA (Ihre Prüfungs­ordnung) gewichtete Durchschnitt der drei SPB-Prüfungs­leistungen muss mindestens die Endnote „ausreichend“ (4,0 Punkte) erreichen. Hierbei muss die Bachelor-/Seminararbeit bestanden werden. Hierbei muss die Bachelor-/Seminararbeit bestanden werden. Daher ist es auch möglich, den Schwerpunkt zu bestehen, ohne die Klausur Wirtschafts­recht AT zu bestehen. 

  • Bekomme ich ein Schwerpunktzeugnis?

    Sie können ein Schwerpunktzeugnis über dieses Formular beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Wiederholung von Prüfungs­leistungen im Schwerpunkt nach einem Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr möglich ist. 

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